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Klassische Arbeitsmedizin

  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Betreuung nach den staatlichen Rechtsvorschriften, z. B. DGUV V2
  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen
  • Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Belehrungen unter Anderem nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Aufklärung und Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • Beratung:
    • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
    • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
    • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
    • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
    • bei Suchtproblematik
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