Betriebsmedizin
Ein Betriebsarzt ist ein Arzt, der vom Arbeitgeber nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) bestellt wird.

Sowohl für private als auch öffentliche Betriebe sind die Einzelheiten durch Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt, z. B. durch die Vorschrift DGUV V2 der einzelnen Berufsgenossenschaften. Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.